Samstag, 7. November 2015

Gartenarbeit und Rentenantrag

Dieses Wochenende ist das ideale Wetter, um endlich den Garten winterfest zu machen. Die meisten Bäume und Sträucher haben jetzt bereits ihre Blätter verloren, ein paar wie die Weigelie sind aber noch übrig.

Nachdem wir letztes Wochenende nicht daheim waren, haben wir den gestrigen Nachmittag und den heutigen Samstag damit verbracht, Säcke mit Schnittgut und Laub zu füllen. Nächste Woche muss das dann alles noch zur Deponie gefahren werden. Heute Vormittag hatte es noch kurz geregnet, aber ansonsten war das Wetter wunderbar für die Gartenarbeit geeignet. Ganz fertig sind wir zwar nicht geworden, aber so kommen wir mit dem Garten über den Winter. Nächstes Jahr wird dann alles anders.....

Lang dauert es nun ja nicht mehr, bis ich dem Ehemann in den Ruhestand folge. Je nachdem, wie viel Überstunden noch zusammen kommen, endet mein Berufsleben ca. Mitte Dezember. Eigentlich dachte ich, dass so ein Berufsleben nach und nach ausläuft, aber im Moment werde ich immer noch mit Arbeit vollgepackt. Es ist ja schön, wenn sich alle wünschen, dass ich noch nicht mit 63 in den Ruhestand gehe, aber ich habe das für mich so entschieden und auch rechtzeitig angekündigt.

Selbst in IT-Beratungshäuser kann es Mitarbeiter geben, die in Rente gehen, auch wenn die Kollegin in der Personalabteilung, seit sie im Unternehmen tätig ist, so einen Fall noch nicht zu bearbeiten hatte. Da ich meinen Rentenbescheid, bedingt durch variable Gehaltsbestandteile, erst im Januar bekomme, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich zum Jahresende zusätzlich kündige, damit das 'normale' Prozedere beim Ausscheiden eines Mitarbeiters anlaufen kann.

Übrigens ist beim Stellen des Rentenantrags bei der Rentenversicherung wieder ein besonderes Thema aufgetaucht, das mal wieder, egal, wem ich das erzähle, so niemand kennt. Um zu vermeiden, dass einer meiner Leser in diese teure Falle tappt, erwähne ich diese Verordnung  mal hier im Blog.

Dieses Thema der Krankenversicherungsbeiträge ist überhaupt nur aufgetaucht, da ich während meiner Kinderpause beim Gatten mitversichert war und zwar über die Beihilfe der Beamten und eine Privatversicherung. Die Sachbearbeiterin der Rentenversicherung erklärte mir, dass in diesen Fällen die Krankenkasse dann feststellt, ob ich in die Krankenkasse der Rentner komme oder mich freiwillig versichern muss. Diese Entscheidung kann einen erheblichen Unterschied in der Höhe der Krankenkassenbeiträge ausmachen, denn als pflichtversicherter Rentner zahlt man lediglich den Arbeitnehmeranteil wie pflichtversicherte Arbeitnehmer entsprechend der Höhe der Rente (außer man arbeitet nebenher weiter). Wenn man sich freiwillig versichern muss, zahlt man für andere Einkunftsarten (laut Jahressteuerbescheid des Vorjahres) wie z.B. Zinsen, Mieteinnahmen usw. zusätzlich Beiträge und zwar den Arbeitnehmer und den Arbeitgeberanteil, im schlimmsten Fall bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Und wie wird entschieden? Man kommt nur in die Krankenkasse der Rentner, wenn man in der 2. Hälfte seines Berufslebens zu 9/10 der Zeit in der gesetzlichen Krankenkasse war, egal ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Diese Regel kennt doch kein Mensch und sie spielt eigentlich nur bei denjenigen keine Rolle, die nie privat fürs Alter vorgesorgt haben.

Ich habe Glück gehabt und schaffe die 9/10 Regel, da der größere Anteil meiner privat mitversicherten 7-jährigen Kinderpause in der 1. Hälfte meines Berufslebens lag.

Wer diese Verordnung genau nachlesen möchte, hier der Link zum Thema direkt bei der Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf

4 Kommentare:

  1. Dass du dich entschieden hast, mit deinem Mann in Zukunft den Ruhestand zu geniessen, finde ich gut. Und da ist ja noch ein kleiner Enkel, der sich freuen wird, wenn seine Grosseltern Zeit haben, auch die grössere Distanz für einen Besuch zu überwinden ;-)
    Herzlich, do

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  2. Liebe Bellana, ich war nie privat versichert.
    Meine Rente läuft seit Ende März. Aber mit 65 Jahren.
    Es kommen ja im Moment 3 Monate dazu. Weil sie ja auf 67 hochgeschraubt werden soll.
    Ich verstehe auch nicht, warum sie plötzlich die 63 Jahre eingeführt haben.
    Trotzdem gönne ich es dir von Herzen ♥
    deine Bärbel

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    1. Mit Abschlägen kann man schon immer mit 63 in Rente gehen. Es ist der frühest mögliche Termin seit die Rente für Frauen ab 60 abgeschafft wurde und ich mache das so. Die abschlagsfreie Rente mit 63 erreiche ich nicht, denn dann braucht man 45 zählende Beitragsjahre.

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  3. Liebe Bellana,
    nicht umsonst gibt es das geflügelte Wort "Von der Wiege bis zur Bahre....Formulare, Formulare",gell. Alle Gesetze und Vorschriften kann keiner mehr kennen. Aber es ist gut und wichtig, sich selbst zu informieren und natürlich auch nachzurechnen.
    Ich wünsche Dir einen guten Wochenstart und schicke
    liebe Grüße
    moni

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